Garantierte Betreuungskonstanz durch immer gleiche Bezugspflegeperson.
Diese Massnahmen haben alle den Zweck eine Krise möglichst schnell zu überwinden und einer weitern Dekompensation vorzubeugen, einen Klinikaufenthalt herauszuzögern, oder im Idealfall gar zu vermeiden.
Diese Pflegehandlungen werden von den allgemeinen Krankenkassen getragen, wenn diese ärztlich verordnet sind.
Sollte darüber hinaus noch weiterer Bedarf bestehen, kann gerne telefonisch abgeklärt werden, ob und wieweit das von den Krankenkassen getragen wird.